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Hilfe für Privat und Selbstständige

Akkurate Lösungen für Ihre Schulden

Befreiung der Restschuld

Mit individuellen Lösungen erreichen wir Ihre Restschuldbefreiung

Hilfe für Selbständige

Schulden als Unternehmer? Hilfe von Schuldnerberatung Neumeister

Schuldnerberatung Neumeister bietet Ihnen schnelle und kompetente Hilfe bei Schulden und Insolvenz.

Diese Informationen sind für jeden frei zugänglich und stellen keine Rechtsauskunft im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

Folgender Ablauf für Selbständige, ehemals Selbständige:

Für Selbständige, die in „Schieflage“ geraten sind, ehemals Selbständige gilt, Sie rufen 06055 – 936 9584, die Erstberatung ist kostenfrei! Wir schließen niemals direkt nach einem Erstberatungsgespräch einen Dienstleistungsvertrag ab. Sie sollen in aller Ruhe entscheiden, ob wir für Sie tätig werden sollen.

Wenn Sie weiterhin als Einzelunternehmer selbständig oder teilselbständig sein wollen, ist dies auch in einer Privatinsolvenz / Regelinsolvenz möglich.
Unter gewissen Voraussetzungen kann bei Selbständigen bzw. ehemals Selbständigen im Regelinsolvenzverfahren, gleich nach den Forderungsaufstellungen, ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Geschäftsführer, Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, Vorstand, Aufsichtsrat, Aufsichtsratvorsitzender einer AG können wir weiterhelfen. Wählen Sie direkt: 06055 – 936 9584.

Unternehmer können nur erfolgreich arbeiten, wenn Sie Zeit und Energie in das Wesentliche investieren, nämlich um Geld zu verdienen.

Im Rahmen des Erstgespräches werden Sie darüber informiert, dass Sie, für den Fall dass Sie Sozialhilfe, Grundsicherung beziehen, auch an eine staatliche Schuldnerberatungsstelle wie z.B. die Caritas e.V., Arbeiterwohlfahrt e.V., Christophorus oder an das Diakonische Werk wenden können, um dort eine Beratung und auch die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ohne Kosten zu erreichen bzw. dass Sie selbst einen entsprechenden Antrag stellen können.

Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und keinen dritten Personen zugänglich gemacht. Die Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Die nach § 7 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) erforderliche und konkretisierte Anleitung erfolgt durch Anwaltskanzlei.

Die Schuldnerberatung Neumeister ist nicht zur Rechts- und Steuerberatung befugt. Die Schuldnerberatung Neumeister erbringt ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer und wirtschaftlicher Art.

Grundsätzlich, ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist keine Privatinsolvenz möglich. Das gilt auch bei Selbständigen, ehemals Selbständigen.