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Hilfe für Privat und Selbstständige

Akkurate Lösungen für Ihre Schulden

Befreiung der Restschuld

Mit individuellen Lösungen erreichen wir Ihre Restschuldbefreiung

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Restschuldbefreiung: Schuldenfreiheit nach drei Jahren

Restschuldbefreiung: Die Schuldentilgung ist das Ziel aller direkt von der Insolvenz Betroffenen. 

Restschuldbefreiung bedeutet, dass Sie am Ende Ihres Insolvenzverfahrens auf Anordnung des Insolvenzgerichts von Ihren Schulden befreit werden. 

Unser Hauptaugenmerk von Beginn der Beratung und Vertretung bis zum gesamten Verfahren liegt darin, mit Ihnen bei Bedarf, dieses Ziel so schnell und sicher wie möglich zu erreichen. 

Eine Verkürzung/Beendigung der Verfahrensdauer ist möglich, selbst bei einer laufenden Insolvenz <sprechen Sie uns an>. 

Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir immer, ob in Ihrem Fall eine Verkürzung möglich ist. Denn so können wir Ihnen helfen und die richtigen Schritte unternehmen.

Um eine Restschuldbefreiung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Insbesondere als Selbständiger in Insolvenzverfahren, der seine Beiträge zur Insolvenzmasse innerhalb eines bestimmten Rahmens frei mit dem Insolvenzverwalter vereinbaren kann, droht hier ein besonderes Dilemma: Zu niedrige Beiträge können die verbleibende Schuldenentlastung gefährden und zu hohe Beiträge gefährden die Liquidität Ihrer freigelassenen Selbstständigkeit.

Restschuldbefreiung: Vermeiden Sie kostspielige Fehler

Ihr Insolvenzverwalter ist – und das kann man nicht oft genug sagen – weder Ihr Berater noch ein Vertreter nur Ihrer Interessen.

Ihr Schuldnerberater kann sicherstellen, daß alle erforderlichen Schritte schon im Vorfeld gemacht wurden.

In Insolvenzverfahren wird eine Restschuldbefreiung nur gewährt, wenn Sie selbst die Insolvenz angemeldet haben.

Insbesondere wenn ein sogenannter Drittantrag gegen Sie gestellt wurde und dieser nicht abgewendet werden kann, müssen Sie Ihren eigenen Antrag stellen, um von der Schuldentilgung zu profitieren.

Die Gewährung der Schuldentilgung ist, wie oben dargestellt, keine automatische Handlung im Insolvenzverfahren. 

Besonders zu Beginn ist es wichtig, Auslassungen und Fehler zu vermeiden, die oft erst am Ende eines jahrelangen Verfahrens gegen Sie gerichtet werden können. 

Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how unterstützen wir Sie dabei, diese Fehler von Anfang an zu vermeiden.