Der Bundestag hatte am 17. Dezember 2020 beschlossen, daß Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen.
Befristet bis zum 30.06.2025.
Die Befristung wurde ursprünglich vorgesehen, ist aber nicht ins Gesetz gekommen. Also bleibt es zumindest vorerst bei den aktuellen 3 Jahren, auch über den 30.06.2025 hinaus.